Der Suchdienst des DRK hat eine Arbeitshilfe zur Familienzusammenführung von Flüchtlingen veröffentlicht. Darin wird die Antragstellung auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erklärt, insbesondere ob und wie Termine an den Deutschen Botschaften gebucht werden können.
Die Broschüre bietet Informationen zu:
- Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- Terminvereinbarung für einen Antrag auf Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigen an der Deutschen Botschaft in Beirut
- Umgang mit vor dem 16. März 2018 gestellten Anträgen auf Familiennachzug
- Antrag auf humanitäre Aufnahme gemäß § 22 AufenthG
- Probleme mit der Terminliste 2 an der Deutschen Botschaft in Beirut
- Neues Terminvergabesystem an der Deutschen Botschaft in Amman
- IOM-Familienunterstützungsprogramm
Download PDF Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug [Stand 08.2016]