Zuzug von Außerhalb nach Bonn: Bei einem Zuzug nach Bonn werden nur die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen. Die durch einen Wohnungswechsel (Zuzug oder Wegzug) anfallenden Kosten wie etwa Kaution, Umzugskosten, Renovierungskosten, etc., werden vom Jobcenter nur übernommen, wenn der Umzug vorher mit dem Jobcenter abgestimmt worden ist und wenn ein wichtiger Grund für den Umzug vorliegt. Im Falle eines Wegzuges von Bonn ist im Vorfeld das entsprechende, neu zuständige Jobcenter zu kontaktieren.

Umzug innerhalb von Bonn: Das Jobcenter Bonn stimmt einem Umzug nur zu, wenn dieser aus leistungsrechtlichen und/oder dringenden sozialen Aspekten notwendig ist und die Unterkunftskosten der neuen Wohnung angemessen sind. (Quelle Jobcenter)

Das Merkblatt Umzug (Stand 28. November 2018) im *.pdf Format   downloaden

Integrationspreis 2016 für OeFH
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Ökumenische Flüchtlingshilfe Hardtberg (OeFH)

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KOMM-AN NRWErstellt aus Mitteln des Programmes "KOMM-AN
NRW
" des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe.

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